AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Hüpfburgvermietung
Momentwerk Hüpfburgvermietung, Inh. Maximilian Pühringer
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hüpfburgen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Mietvertrages oder durch schriftliche Bestätigung zustande.
Die Buchung ist erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich.
3. Mietgegenstand
Der Vermieter stellt dem Mieter eine Hüpfburg inklusive Zubehör (z. B. Gebläse, Befestigungsmaterial, Fallschutzmatten) für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Alle Hüpfburgen entsprechen der geltenden Norm (DIN EN 14960).
4. Preise & Zahlung
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Anzahlung: innerhalb von 3 Tagen nach Vertragsabschluss
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Restbetrag: spätestens 7 Tage vor Mietbeginn
Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verrechnen.
5. Mietdauer & Rückgabe
Die Mietdauer richtet sich nach dem Mietvertrag.
Die Hüpfburg ist vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe wird eine Gebühr von
75 € pro angefangenem Tag verrechnet.
6. Stornobedingungen
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Es gelten folgende Stornogebühren:
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bis 7 Tage vor Termin: 50 % des Gesamtpreises
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ab 6 Tage vor Termin: 80 % des Gesamtpreises
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ab 48 Stunden vor Termin: 100 % des Gesamtpreises
Bereits geleistete Anzahlungen werden angerechnet.
7. Schlechtwetter-Regelung
Bei Outdoor-Veranstaltungen kann der Vertrag im Falle von ungeeigneten Wetterbedingungen (z. B. starker Regen, Sturm, Gewitter) einvernehmlich und kostenfrei storniert werden.
Die Entscheidung erfolgt in Abstimmung zwischen Mieter und Vermieter unter Berücksichtigung der Sicherheitslage.
Ein einseitiger Anspruch auf kostenfreie Stornierung besteht nicht.
8. Aufbau & Befestigung
Der Mieter ist verpflichtet, die Hüpfburg ordnungsgemäß aufzubauen und an allen vorgesehenen Punkten zu sichern.
Die Nutzung ohne vollständige Befestigung ist streng untersagt.
Der Untergrund muss eben, sauber und frei von Gefahrenquellen sein.
Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände sind einzuhalten.
9. Betrieb & Aufsichtspflicht
Der Betrieb der Hüpfburg darf ausschließlich unter ständiger, aktiver Aufsicht einer volljährigen Person erfolgen.
Der Mieter verpflichtet sich:
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maximale Nutzeranzahl einzuhalten
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Kinder nach Größe/Alter zu trennen
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Regeln konsequent durchzusetzen
Eine Nutzung ohne Aufsicht ist strikt untersagt.
10. Wetterbedingungen
Der Betrieb ist bei ungeeigneten Wetterbedingungen untersagt.
Insbesondere gilt:
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Betrieb nur bei trockenen Bedingungen
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kein Betrieb bei Gewitter
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Betrieb spätestens bei Windstärke 5 (ca. 29–38 km/h) einzustellen
11. Laufende Kontrolle
Während des Betriebs ist regelmäßig zu prüfen:
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Befestigung
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Gebläsefunktion
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Stabilität der Hüpfburg
12. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet ab Übergabe für:
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ordnungsgemäßen Aufbau
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sichere Befestigung
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Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften
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Schäden durch unsachgemäße Nutzung
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Schäden durch Dritte
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Diebstahl oder Verlust
13. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Eine Haftung für Schäden aus unsachgemäßem Betrieb, fehlender Aufsicht oder unzureichender Befestigung ist ausgeschlossen.
14. Gefahrenübergang
Mit Übergabe der Hüpfburg geht die Verantwortung vollständig auf den Mieter über.
15. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
16. Versicherung
Der Vermieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung.
Diese ersetzt jedoch nicht die Verantwortung des Mieters für den sicheren Betrieb.
17. Gerichtsstand & Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wels.
Erfüllungsort ist Marchtrenk.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
19. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
